Die Gesetzeslage

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Die Hauptzentrale
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Die Gesetzeslage

Beitrag von Die Hauptzentrale »

Zusätzlich zur normalen Gesetzeslage, die beinahe noch immer dieselbe ist wie vor 200 Jahren, gibt es ein paar Paragraphen, die an die neuen Umstände angepasst wurden.

Zusatzrechte "Menschen"

§§ Dürfen nur unter bestimmten Auflagen ausreisen.

§§ Keine Todesstrafe erlaubt.
§§ Bei "SWAPPER"-Aktivität, die nicht für die Regierung war/ist: Gefängnis (bis zu 20 Jahre)
§§ Gesetzesbrüche an Metamenschen müssen nicht mit dem vollen Strafmaß bestraft werden.
Inoffiziell werden Gesetzesbrüche an Metamenschen manchmal nicht einmal richtig von der Exekutive verfolgt oder ernst genommen.

§§ Schulpflicht bis zum 14. Lebensjahr


Zusatzrechte "Metamenschen"
Das sind oft Gründe, warum viele ihre Fähigkeiten geheim halten und sich nicht registrieren lassen.

§§ Dürfen unter keinen Umständen selbstständig ausreisen.
§§ Müssen sich, ab dem Zeitpunkt der Bekanntheit ihrer Fähigkeiten, registrieren lassen, was auf ihrem Lichtbildausweis vermerkt wird.

§§ Sollte unerwünschte "Helden-Aktivität" nachgewiesen werden können: Gefängnis (bis zu 30 Jahre)
§§ Sollte "Bösewicht-Aktivität" nachgewiesen werden können: Todesstrafe oder lebenslang
§§ Sollte keine Registrierung über längeren Zeitraum nachgewiesen werden können: Gefängnis-bzw. Geldstrafe

§§ Schulpflicht bis zum 10. Lebensjahr
§§ Schulen/Arbeitgeber/etc. sind nicht dazu verpflichtet Metamenschen aufzunehmen.


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